Entlassungsschein für den Militärpflichtigen Gymnasiasten Robert Franz Julius KNAUTH genannt FRANZ zu Halle vom 24.9.1838
Lebensdokument
- Full title: Entlassungsschein für den Militärpflichtigen Gymnasiasten Robert Franz Julius KNAUTH genannt FRANZ zu Halle vom 24.9.1838
- Sigel : D-HAh AS-Franz D1
- Date: 24.09.1838
Content
Robert Franz wird, wegen zwei übereinander gewachsenen Zehen an beiden Füßen und wiederkehrenden Koliken, als unbrauchbar für den Militärfelddienst befunden.Regierungsbezirk Merseburg
Hallescher Stadtkreis.
Der Militairpflichtige Robert Franz Julius Knauth gen. Franz 26 Jahr alt, aus Halle gebürtig, dessen Körperbeschaffenheiten heute ärztlich untersucht worden, leidet an übereinandergewachsenen zwei Zehen beider Füße und öfteren Anfällen von Coloc.
Derselbe wird daher aus den angeführten Gründen zum Königlichen Militair-Feld-Dienst für immer als unbrauchbar, wohl aber noch zum zweiten Aufgebot der Landwehr tauglich gehalten.
Halle, den 24. Septbr. 1838.
Der Arzt des Departements-Ersatz-Commision des Merseburger Regierungs-Bezirkes.
Dr. Grünenthal,
Aus vorstehenden Gründen wird der Militairpflichtige Knauth gen. Franz als Halb-Invalide anerkannt, seiner Verpflichtung zum Dienste im stehenden Heer, der Kriegs-Reserve und der Landwehr ersten Aufgebots entbunden und dem Train, so wie dem zweiten Aufgebot der Landwehr bis zum zurückgelegten 39sten Lebensjahr oder bis zur eintretenden Ganz-Invalidität zur Verfügung gestellt.
Halle, den 24sten Septbr. 1838.
Die Königl. Departements-Ersatz-Commission des Merseburger Regierungs-Bezirks.
Der Brigade-Commandeur
[Unterschrift]
Der Regierungs- und Militair-Departements-Rath
[Unterschrift]